Ein kindgerechter Schulweg ist ein aktiver Schulweg. Wenn Kinder es sich aussuchen können, legen sie den Schulweg gerne aktiv und selbstständig zurück. Weil das nicht nur Freude macht, sondern auch gesund ist und sie dabei viel lernen, sind Eltern gut beraten diese Erkundungs- und Bewegungslust zu unterstützen und den Schulweg mit dem Fahrrad zu üben.
Mit der Checklist der Radmodellregion Wels Umland wollen wir dich unterstützen, den Schulweg mit dem Fahrrad gemeinsam mit deinem Kind/deinen Kindern zu planen und zu üben.
1. Den am besten geeigneten Schulweg auswählen
Nicht immer ist der kürzeste auch der am besten geeignete Schulweg. Nimm die Perspektive deines Kindes ein und kombiniere sie mit deiner Erfahrung, Verkehrskompetenz und Ortskenntnis, um den am besten geeigneten Schulweg auszuwählen:
2. Den Schulweg gemeinsam üben
Auch wenn dein Kind die Freiwillige Radfahrprüfung bereits bestanden hat, empfehlen wir, etwa bis zum Alter von zwölf Jahren den Schulweg mit dem Fahrrad schon vorab gemeinsam zu üben. So könnt ihr euch gut vorbereiten:
Nur mit gut gewartetem Fahrrad
Damit dem Schulweg mit dem Fahrrad nichts mehr im Wege steht, denke bitte daran das Fahrrad regelmäßig zu überprüfen (Licht, Bremsen, Höhe des Sattels, …) und jährlich einem professionellem Service zu unterziehen. In Wels gibt es auch einige Radservicestationen, u.a. beim Gymnasium Wallererstraße.
Gerade in der Früh kann es ab Herbst neblig oder dämmrig sein. Eine funktionierende Beleuchtung, die bei schlechten Lichtverhältnissen eingeschaltet wird, ist deshalb wichtig. Die Lichter sollten auch leuchten, wenn das Kind stehen bleibt. Zusätzlich helfen helle Kleidung und Reflektoren an Rädern, Speichen, Jacken und Schultasche gut sichtbar zu sein.
Für Schüler:innen aus Wels gibt es „Meet&Bike“ Haltestellen, wo sie sich treffen können, um auf empfohlenen Schul-Radrouten gemeinsam zur Schule zu radeln.
Gesetzeslage: Kinder alleine mit Fahrrad oder Miniscooter
Viele Eltern fragen sich: Darf mein Kind überhaupt mit dem Fahrrad in die Schule fahren? Die Frage lautet ganz klar: Ja! Das sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Radmobilität von Kindern in Österreich:
Alleine Radfahren: Selbstständig am Fahrrad mobil sein – das ist Kindern mit einem Radfahrausweis schon ab der vierten Schulstufe erlaubt. Einen Radfahrausweis bekommen Kinder, wenn sie die freiwillige Radfahrprüfung bestehen. Davor dürfen sie nur unter Aufsicht einer mindestens 16jährigen Person Radfahren. Ohne Radfahrausweis ist es Kindern ab 12 Jahren erlaubt alleine Fahrrad zu fahren. Das Radfahren am Gehsteig ist in Österreich auch für Kinder verboten (außer mit einem sehr kleinem Kinderrad – siehe nächster Absatz)
Roller, Skateboards und Kinderfahrräder: Kinder ab acht Jahren dürfen mit Mini-Scooter, Tritt-Roller, Kinderrädern bis 300 mm Felgendurchmesser oder Skateboards alleine unterwegs sein, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich durch Muskelkraft betrieben werden. Diese Fahrzeuge werden in der österreichischen Straßenverkehrsordnung „fahrzeugähnliches Spielzeug“ genannt. Gehsteige und Gehwege dürfen dabei in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgänger:innen dadurch behindert oder gefährdet werden. Siehe StVO §88 Spielen auf Straßen
Findest du trotz der Berücksichtigung verschiedener Varianten keinen geeigneten Schulweg, den du deinem Kind mit dem Fahrrad zutraust? In allen Gemeinden der Radmodellregion Wels Umland gibt es engagierte Radbeauftragte, die deine Ansprechpartner:innen sind, wenn du Vorschläge und Wünsche hast, wie man Radfahren in deiner Gemeinde noch sicherer machen könnte. Deren Kontakt findest du im Menü unter „Region“, wo du deine Gemeinde auswählen kannst. Oder kontaktiere uns unter: kontakt@radmodellregion.at
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