Rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/2025 wird die Handel-Mazzetti-Straße in Wels im September zur ersten Schulstraße in der Radmodellregion Wels Umland. Die regelmäßige Überlastung des Straßenzuges durch die „Elterntaxis“ zu und von den Pernauer Pflichtschulen soll damit der Vergangenheit angehören.
In der Handel-Mazzetti-Straße liegen drei öffentliche Schulen ganz nah beieinander: die Volksschule 4 und die Mittelschulen 2 und 3. Entsprechend umfangreich war der von vielen Eltern gut gemeinte, aber oftmals für die restlichen Schulkinder gefährliche „Hol- und Bringdienst“ der eigenen Kinder per Auto.
Die künftige Schulstraße schiebt dieser sowohl unangenehmen als auch gefährlichen Situation einen Riegel vor. Mit der neuen Schulstraße dürfen von 07:20 bis 08:00 Uhr in der Handel-Mazzetti-Straße nur Radfahrer:innen, Anrainer:innen sowie Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und des Straßendienstes zu- und abfahren: Und zwar nur in Schrittgeschwindigkeit, denn das Gehen und Verweilen auf der Fahrbahn ist ausdrücklich erlaubt. Alle anderen Fahrten mit Kraftfahrzeugen (Durchfahrt, Bring- und Holverkehr etc.) sind dort im genannten Zeitraum verboten. Die Umsetzung auf eine Erweiterung auf die Mittagszeit (Schulende) ist in Ausarbeitung.
Elternhaltestelle in der Waggerlstraße
Wem es nicht anders möglich ist, als die Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen und/oder abzuholen, kann die Schüler:innen künftig in der Waggerlstraße bei der dortigen Elternhaltestelle aus- und einsteigen lassen beziehungsweise das eigene Fahrzeug dort abstellen und die Kinder zur Schule begleiten. Die Benutzung der Nestroystraße wird während der Schulstraßen-Zeiten durch ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge eingeschränkt.
Was ist eine Schulstraße?
Das Prinzip einer Schulstraße hat sich bereits in vielen Bundesländern wie Wien, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg bewährt.
Die Schulstraße hat das Ziel, den Verkehrsandrang zu Schulbeginn zu reduzieren. Sie soll Eltern und Kinder dazu ermutigen, zumindest eine Teilstrecke des Schulweges klimafreundlich mobil zurückzulegen.
Mit der Schulstraße gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt. Radfahren ist erlaubt.
Die Schulstraße in der StVO
- In einer Schulstraße darf die Fahrbahn begangen werden.
- Das Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
- Kraftfahrzeuge dürfen in bestimmten Ausnahmen (z.B. Einsatzfahrzeuge und Anrainer:innen) zu- und abfahren und müssen dabei auch Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Zusätzlich kann die Straße oder der Straßenabschnitt mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern, Schranken, Sperrgürteln oder Zäunen.
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